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Mobiler zahnärtzlicher Dienst (MZD) 

Wir betreuen seit über 16 Jahren Patienten in ihrem häuslichen Umfeld.

Momentan betreuen wir 20 Altenheime in und um München und können auf eine Erfahrung von über 2000 Hausbesuchen jährlich mit stetig steigender Tendenz zurückgreifen.

Der mobile zahnärztliche Dienst ist ein spezieller Service für Patienten, die unsere Zahnarztpraxis nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen aufsuchen können.

Dazu gehören:

  • Immobile, stark gehbehinderte Menschen

  • Chronisch Kranke

  • Bettlägerige Patienten

  • Patienten in Alten- und Pflegeheimen

Welche Behandlungen sind möglich?

Immobile Menschen müssen nicht auf eine umfassende zahnmedizinsche Behandlung verzichten. Grundsätzlich können wir ungefähr 90% der möglichen Behandlungen im Wohnraum durchführen.

  • Mundhygieneunterweisung

  • Zahnsteinentfernung

  • Zahnfleischbehandlung

  • Zahnextraktionen

  • Füllungen (ausdehnungsabhängig)

  • Prothesenreinigung

  • Prothesenreparaturen

  • Prothesenneuanfertigungen

Auf Wunsch bieten wir:

  • Halbjährliche Untersuchung
    der Mundgesundheit

  • Erinnerungsdienst für regelmäßige Untersuchungstermine

  • Informationen zum Mundpflegezustand des Patienten

  • Mundpflegehinweise für alle Pflegenden

Wie läuft
der Besuch ab?

Der Patient oder der Betreuer ruft in unserer Praxis an und vereinbart einen Termin. Wir kommen zum Patienten und führen eine ausführliche Untersuchung durch. Dabei steht genügend Zeit zur Verfügung, um ein ausführliches Gespräch zu führen und Untersuchungsergebnisse detailliert zu erläutern.

Bestehen beim Patienten Schmerzen, werden diese umgehend therapiert. Sind andere Zahnbehandlungen notwendig, werden diese dem Patienten mitgeteilt und schriftlich fixiert, so dass sich der Patient in Ruhe zur Behandlung entschließen kann.

 

Nach weiterer Terminabsprache werden die Behandlungen vor Ort vorgenommen. Komplizierte, chirugische oder prothetische Maßnahmen werden entweder in unserer Praxis oder nach Überweisung bei Fachärzten durchgeführt. 

Wer trägt
die Kosten?

Der Patient hat keine 
zusätzlichen Kosten zu tragen.
 

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen bezahlen nicht nur die Untersuchung und Behandlung im üblichen Rahmen, sondern übernehmen auch die Anfahrtskosten.

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